Azubis müssen nicht die Putze machen PDF Drucken

Dass ihr während eurer Ausbildung nicht als Putzhilfe ausgenutzt werdet, regelt das Berufsbildungsgesetz.Foto: dpaIm Berufsbildungsgesetz ist genau festgelegt, welche Arbeiten Lehrlinge machen müssen 

Müsst ihr manchmal für euren Chef einkaufen gehen oder seinen Hund Gassi führen? Dann solltet ihr euch das nicht bieten lassen! Das ist nach dem Berufsbildungsgesetz nicht erlaubt. Benjamin Krautschat vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DBG) erläutert euch, was geht und was eben nicht.

Azubis müssen es sich nicht bieten lassen, wenn sie im Betrieb bloß als Putzhilfe eingesetzt werden. Denn das ist nach dem Berufsbildungsgesetz nicht erlaubt, wie Benjamin Krautschat vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin erläutert. „Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen“, erklärt der DGB-Ausbildungsexperte. Auch private Erledigungen für den Chef gehören daher laut Gesetz nicht zu den Aufgaben von Azubis. 

In der Praxis passiert es aber immer wieder, dass Lehrlinge zum Beispiel regelmäßig Einkäufe erledigen oder den Hund ausführen müssen. „Der krasseste Fall, den ich kenne, war, dass die Azubis samstags beim Chef als Bauarbeiter helfen mussten, ihm privat einen Keller auszuheben“, erzählte Krautschat. Solche Probleme sind keineswegs selten: So muss gut jeder zehnte Lehrling (10,5 Prozent) „häufig“ oder sogar „immer“ Dinge erledigen, die nichts mit seiner Ausbildung zu tun haben, wie sich aus dem DGB-Ausbildungsreport ergibt. Nur etwas mehr als ein Drittel (34,4 Prozent) gibt an, nie für ausbildungsfremde Tätigkeiten herangezogen zu werden.

Es gibt einige Grenzfälle, in denen die Einordnung nicht ganz einfach ist. „Natürlich gehört es zur Ausbildung, dass der Lehrling seinen Arbeitsplatz saubermachen muss“, sagte Krautschat. Das kann bedeuten, dass er ab und zu den Besen in die Hand gedrückt bekommt, um die Werkhalle zu fegen. „Aber nicht tagelang“, erklärt Krautschat. So etwas müsse im richtigen zeitlichen Verhältnis zum Rest der Ausbildung stehen.

Ähnlich ist es, wenn im Büro alle Mitarbeiter abwechselnd am Montagmorgen die Spülmaschine ausräumen. Dann sehe er kein Problem darin, wenn auch der Azubi gelegentlich an die Reihe kommt, sagt Krautschat. „Zum Problem wird das erst, wenn man dann jeden Montag die Spülmaschine ausräumen muss.“ Damit solche Dinge nicht überhandnehmen, sollten Lehrlinge genau prüfen, ob ihr Ausbildungsplan eingehalten wird, empfiehlt Krautschat.

„Den sollte man also mit seinem Berichtsheft abgleichen und sich fragen: Passt das überein?“ Eine Orientierungshilfe seien die im Internet einsehbaren Rahmenpläne für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Darin lässt sich nachlesen, was in welchem Umfang in der Ausbildung vorkommen muss.

Kommt die Lehre zu kurz, sollten Azubis sich zunächst mit anderen austauschen und klären, ob es ihnen ähnlich ergeht. Dann könnten sie gegebenenfalls gemeinsam Rat und Hilfe suchen. Ansprechpartner seien zum Beispiel der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung, sofern es sie im Unternehmen gibt. Anlaufstellen sind auch die Kammern oder die zuständige Gewerkschaft vor Ort.

dpa


Link-Tipp: Wenn ihr wissen wollt, was für Rechte und Pflichten ihr in eurer Ausbildung habt, dann schaut doch mal auf www.dr-azubi.de
Das Angebot der DGB-Jugend beantwortet zahlreiche Fragen, zum Beispiel zur Ausbildungsvergütung, zur Probezeit oder zu Überstunden.

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