| Was sind wissenschaftliche Standards? |
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Plagiate bei Doktorarbeiten standen jüngst im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Verstöße gegen die Standards wissenschaftlicher Praxis beschränken sich jedoch nicht nur auf Prominente. Bei jeder Dissertation hat eine Universität die Verantwortung, auf korrektes Arbeiten zu achten. Wie dies an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg geregelt ist, war Thema einer Diskussionsrunde, die von Prof. Andrea Abele-Brehm moderiert wurde. Seinen Einführungsvortrag begann Rudolf Kötter vom Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation mit einer Top-Skandal-Liste des renommierten Wissenschaftsmagazins Science. Angeführt wird sie von einem niederländischen Sozialwissenschaftler. Dieser musste schon 30 Arbeiten zurückziehen. Es folgten Beispiele aus den Life Sciences bis zur Klimaforschung und von Rückzahlungen von Millionenzuschüssen in den USA.Kötter prangerte nicht nur die kriminelle Energie an , die hinter unkorrekten Veröffentlichtungen steckt. Er bedauerte auch den Vertrauensverlust in die Wissenschaft. Diese selbst erleide großen Schaden, da andere auf den vermeintlich gesicherten Erkenntnissen aufbauen. Jeder Fall stehe für individuelles Fehlverhalten, ihre derzeitig Häufung jedoch lasse auf einen generellen Verfall des wissenschaftlichen Ethos schließen. Auch FAU-Präsident Prof. Karl-Dieter Grüske wollte das Thema nicht nur auf Dissertationen oder das Abschreiben beschränken. Alle Bereiche, differenziert nach Fächern, müssten durchleuchtet werden. Pflicht der Uni-Leitung sei es deshalb, die richtigen institutionellen Mechanismen zu schaffen: Während einer Promotion soll jeder Doktorand mehrmals Rede und Antwort zu seiner Arbeit stehen. Mentoren-Teams sollen mögliche Vetternwirtschaft zwischen Gutachter und Gegengutachter ausschließen. Prof. Andreas Frewer, Vorsitzender der FAU-Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, sieht in der insgesamt starken Zunahme an Fällen eine schleichende Erosion der Ethik in Wissenschaft und Gesellschaft. So steige die Zahl an „retractions“, also Zurücknahmen, überproportional. In den Geisteswissenschaften sind offenbar ganz grundlegende praktische Schritte notwendig, wie der Germanist Prof. Dirk Niefanger feststellte: „Im Gegensatz zu den technisch-naturwissenschaftlichen Fächern gibt es bei uns kaum Teamarbeit, somit auch keine echte Betreuungs- und Mentorenkultur.“ Es gelte also, in den Doktoranden-Kolloquien ganz profane Techniken wie das Präsentieren der erreichten Ergebnisse zu etablieren. Monica Mayer, Geschäftsführerin der vor zweieinhalb Jahren eingerichteten Graduiertenschule der FAU, sieht ihre Einrichtung in einer Schlüsselfunktion. Um wissenschaftliches Fehlverhalten überhaupt entdecken zu können, würden Doktoranden von Anfang an umfassend begleitet. Dabei werde „gute wissenschaftliche Praxis“ thematisiert. Schwarze Schafe mit bösen Absichten erreiche man dadurch jedoch nicht. Der Strafrechtler Prof. Franz Streng brachte das Thema eidesstattliche Erklärung zur Sprache. Dort wird im Wesentlichen bezeugt, dass die vorgelegte Arbeit „eigenständig verfasst“ wurde. Ob diese Erklärung verlangt wird, hängt teilweise von einzelnen Fakultäten ab. So musste zum Beispiel Karl-Theodor zu Guttenberg bei den Bayreuther Juristen nur eine formlose Ehrenerklärung abgeben. Streng sieht das Strafrecht hier fehl am Platz. Die richtige Strafe sei der öffentlich sichtbare Entzug des Doktortitels. Der Jurist befürchtet sogar das kontraproduktive Gegenteil: Ein möglicher Freispruch vor Gericht würde es einer Uni praktisch unmöglich machen, einem Sünder den Doktortitel doch noch zu entziehen. Prof. Andrea Abele-Brehm warf das Thema der „whistle-blower“ — also derjenigen, die Fälscher anzeigen — in die Runde. In den USA wird offen dazu animiert, wissenschaftliches Fehlverhalten aufzudecken. Im Gegenzug sind Informanten dort rechtlich geschützt. Wenn wissenschaftliches Fehlverhalten vorliege, sei es egal, woher der Tipp kam, meint Präsident Grüske. Problematisch werde es, wenn jemand leichtfertig angeschwärzt wird. Ist ein Name einmal durch den Dreck gezogen worden, helfen dem Ankläger auch beste Absichten wenig, und er muss sich selbst wegen übler Nachrede verantworten. Vielleicht sei „whistle-blowing“ deshalb hierzulande so verpönt. Frewer betonte, dass wissenschaftliches Arbeiten in Hierarchien stattfindet. Mancher Untergebene sieht vielleicht gar keine realistische Chance, den fälschenden Vorgesetzten vor die Gremien zu bringen. Und beim Gedanken an die eigene Karriere werde zweimal überlegt, ob es das wert ist. Angesichts der mehrfach betonten Vorsicht, nicht jemanden einfach unter Generalverdacht zu stellen, sah sich das Publikum der Podiumsdiskussion am Zug und wollte wissen, wie viele Fälle denn nun tatsächlich gemeldet und verfolgt werden. Öffentlich bekannt werde ja nur die Spitze des Eisberges. Dazu Monica Mayer: „Die wissenschaftliche Selbstkontrolle funktioniert und der größte Teil der Forschergemeinde ist redlich.“ Unisono lauteten die Antworten der Diskussionsteilnehmer ans Auditorium, dass jeder Fall zunächst intern untersucht werden sollte, um die Sachlage zu klären. Liege dann ein echter „Fall“ vor, heiße das nicht automatisch, dass die weitere Diskussion öffentlich geführt werden sollte. OTTMAR KÖGEL
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