| Der Mensch denkt, das Hirn lenkt |
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Herr Prof. Roth, Sie haben Philosophie studiert, heute sind Sie Neurobiologe. Sind Sie konvertiert von der Geistes- zur Naturwissenschaft? Gerhard Roth: Schon als Schüler hat mich die Frage, was Bewusstsein ist, fasziniert. Was ist der Motor des Menschen, was treibt uns an, zu tun, was wir tun? Ich hatte auf die Erklärungen der Philosophie gehofft und ich genoss als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes in Münster und Rom auch eine sehr gute Ausbildung. Doch in Bezug auf meine Fragen kam ich nicht weiter. So schloss ich ein Biologie-Studium an. Schade, dass es nicht mehr möglich ist, hochtalentierten jungen Leuten ein Zweitstudium zu sponsern – leider müssen sie heute so etwas aus eigener Tasche bezahlen. Als Hirnforscher blicken Sie auf knapp drei Pfund Nervenzellen, als Philosoph fragen Sie nach dem freien Willen. Mal ganz banal: Mir fällt es schwer, am Morgen aufzustehen. Trotzdem war der Wunsch, Sie zu interviewen, stärker, als der Wunsch im Bett zu bleiben. Warum? Roth: Das Pflichtbewusstsein und der Wille, das Interview zu führen, wogen offenbar schwerer. Für alles, was wir tun, gibt es Motive, sonst tun wir nichts. Im Kopf findet ein Kampf statt: Das Temperament, die emotionale Konditionierung und natürlich auch die sozial motivierte Angst, dass Ihr Chef tobt, wenn Sie sagen, Sie haben lieber geschlafen, als Gerhard Roth zu interviewen. Und trotzdem wird Ihnen das frühe Aufstehen auch mit 85 Jahren noch schwer fallen – das hört nie auf. Wie schwer der Kampf zwischen Aufstehen und Liegenbleiben ist, bedingen zum größten Teil die Gene. Kann ich mich denn selbst so erziehen, dass es mir leichter fällt, früher aus dem Bett zu kommen? Roth: Es gibt Menschen, die trainieren jahrelang das Aufstehen und schaffen es nicht. Ob und wie stark sich ein Mensch ändern kann oder durch andere geändert werden kann, ist zum großen Teil Veranlagung. Man kann sich nur unter günstigen Umständen ändern, etwa weil man über ein bestimmtes Temperament verfügt und es die Gene und die frühkindlichen Prägungen auch zulassen. Der Wille ist nicht so frei, er wird wesentlich von unserer unbewussten Erfahrung gesteuert. Wenn es so schwierig ist, sich zu ändern, was heißt das für Schuld und Strafe? Wie frei sind Straftäter in ihrem Willen? Ändert die Hirnforschung das Menschenbild – und damit auch das Strafrecht? Roth: Um mich strafbar zu machen, muss ich nicht nur ein Unrecht begehen, sondern nach herkömmlicher Sicht auch Schuld an meinem Verhalten tragen. In diesem Sinn ist die Willensfreiheit eine Norm: Der Mensch hat die Wahl, sich zwischen Recht und Unrecht, Gut und Böse zu entscheiden. 1952 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Willensfreiheit zur Voraussetzung unseres Strafrechts, von Strafe überhaupt. In unserem Recht gilt der Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. Roth: Das herrschende Strafrechtssystem braucht die Annahme, dass Täter sich frei entscheiden können, sich anders zu verhalten. Der Strafrechtstheoretiker Eduard Kohlrausch nannte die Willensfreiheit schon im Jahr 1905 eine „staatsnotwendige Fiktion“. Heute gibt es Theoretiker, die diese Norm des freien Willens nicht einfach als Maßstab setzen – schließlich kann man von einem Menschen nicht verlangen, was er nicht von Natur aus kann. Vor Gericht wird anerkannt, dass es pathologische Zustände gibt, in denen Menschen nicht autonom handeln können. Wenn eine psychische Erkrankung oder ein Vollrausch den Täter daran hindern, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder anders zu handeln, erhält er eine verminderte Strafe oder wird in einer Klinik untergebracht.
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